Ästhetische Baumpflege in München und Grünwald

Wachsen Ihnen Ihre Bäume, Hecken und Sträucher über den Kopf?

Dann sprechen Sie mit unseren Baumplanern. Neben der Sicherheit und der Gesundheit Ihrer Pflanzen legen wir großen Wert auf die Ästhetik und gehen individuell auf Ihre gestalterischen Wünsche ein. Unsere professionellen Baumkletterer arbeiten an jedem Standort und ohne schweres Gerät in Ihrem Garten. Zur Sicherheit sind unsere Arbeiten natürlich umfangreich versichert.




Baumkletterer München

Kontakt

 

Unsere Leistungen

Baumpflegearbeiten
Hochwertiger Heckenschnitt
Baumschutz auf Baustellen
Baumkontrollen
Ganzheitliche Betreuung von Anlagen

Neben der Baumpflege bieten wir Ihnen auch einen fachgerechten und hochwertigen Schnitt Ihrer Hecken und Sträucher im Raum München. Mit Hilfe unserer Baumkletterer und deren Erfahrung in der Baumpflege können wir auch anspruchsvolle Formschnitte in jeder Größenordnung durchführen. Wir arbeiten hierbei stets mit geschultem Blick, viel Liebe zum Detail und achten auf die Gesundheit Ihrer Pflanzen. Sie möchten Ihre Hecke schneiden lassen?
 

Das Größenwachstum Ihrer Bäume kann zwar nicht verhindert werden, jedoch lässt sich durch fachgerechte Baumpflege wieder mehr Licht und Raum in Ihren Garten bringen. Durch eine gleichzeitige Formanpassung fügt sich Ihr Baum anschließend wieder harmonisch in Ihren Garten ein, auch aus fachlicher Perspektive ist diese Maßnahme oft sinnvoll um die Sicherheit Ihres Baumes wiederherzustellen. Einkürzung durch fachgerechten Baumschnitt.
 

Aufgrund des Standortes entwickeln Bäume in der Stadt oft eine unnatürliche Kronenform mit herausstehenden Kronenteilen. Neben dem ungünstigen Sicherheitsaspekt durch die Ausbruchgefährdung bei starkem Wind führt dies auch zu einem unharmonischen Erscheinungsbild. Bei einer gezielten Baumpflege durch Einkürzung dieser Bereiche kann Ihr Baum wieder in eine ästhetische Form gebracht werden. Lassen Sie Ihren Baum in Form schneiden.
 

Eine zu stark geschlossene Krone kann zu einem Lichtmangel in Ihrem Garten führen, wodurch Sie ihn sogar im Sommer als zu schattig empfinden. Neben der ästhetischen Beeinträchtigung hat dies auch Einfluss auf die umgebende Vegetation. Durch eine fachgerechte Baumpflege und Auslichtung kann diese übermäßige Beschattung aufgelockert und wieder mehr Licht in ihren Garten gebracht werden. Lassen Sie ihre Bäume schneiden und fachgerecht auslichten.
 

Natürlich sind wir auch Ihr Ansprechpartner für alle Maßnahmen, welche die Sicherheit, Baumpflege und den Erhalt Ihrer Bäume betreffen. Unsere Bäume in München liegen uns am Herzen, daher ziehen wir eine professionelle Baumpflege einer Fällung in aller Regel vor. Durch gezieltes Eingreifen können oft auch alte Bäume wieder gesichert und auf Dauer erhalten werden.Baumpflege und Verkehrssicherung München.
 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Baumpflege

 

Muss ich an meinen Bäumen Baumarbeiten durchführen lassen?

Prinzipiell müssen Bäume nicht beschnitten oder gepflegt werden, denn Bäume im Wald kommen auch gut ohne den Menschen zurecht. Abgestorbene oder kranke Bäume bieten zudem ein Habitat für eine Vielzahl von Tieren und Insekten und ein umstürzender Bäum macht wieder Platz für Jungbäume. Im städtischen Bereich stellen sich jedoch oft besondere Anforderungen an Bäume. So ist ein Baum im Garten immer ein starkes gestalterisches Element und muss seinem Standort richtig angepasst werden. Zudem muss ein Baum in diesem Bereich natürlich auch verkehrssicher sein. Die Verkehrssicherung und die richtige Gestaltung spielen daher in der Stadt eine bedeutende Rolle.


Was bedeutet die Verkehrssicherungspflicht für mich?

Jeder, der eine Gefahr für Dritte schafft oder in seinem Verantwortungsbereich andauern lässt, hat die Pflicht die notwendigen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Schädigung Anderer zu verhindern. Bei Bäumen drückt sich dies in der Verkehrssicherungspflicht aus. Um eine Gefahr für Dritte auszuschließen, muss der Baum regelmäßig auf Gefahren hin überprüft werden und bei Feststellung müssen diese zeitnah beseitigt werden. Diese Überprüfung erfolgt bei Bäumen durch eine Baumkontrolle, welche von dem Baumeigentümer selber oder durch eine Fachfirma durchgeführt werden kann.


Wie wird eine Baumkontrolle durchgeführt?

Eine Baumkontrolle wird in der Regel vom Boden aus durch eine regelmäßige Inaugenscheinnahme durchgeführt. Regelmäßig bedeutetet mindestens einmal jährlich. Es empfiehlt sich jedoch, diese jeweils im belaubten und unbelaubten Zustand durchzuführen und nach starken Stürmen zu wiederholen. Um sich gänzlich abzusichern ist es ratsam, diese Kontrolle schriftlich festzuhalten. Bei der Baumkontrolle sollte man unter anderem auf tote Äste, Pilze und Beschädigungen achten. Auch der Gesamteindruck des Baumes oder sichtbare Veränderungen zum Vorjahr spielen eine Rolle. Bei großen Bäumen oder uneindeutigen Anzeichen sollte stets ein Fachmann hinzugezogen werden, da nicht jede Beeinträchtigung für den Laien offensichtlich ist.


Welche Gesetze müssen bei der Baumpflege beachtet werden?

Die Grundlage bildet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dieses untersagt das Abschneiden oder auf den Stock setzen von Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Büschen und anderen Gehölzen während der Brutschutzzeit (1. März bis 30. September). Ausgeschlossen von diesem Verbot sind jedoch Gewächse in Wäldern, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen. Zu gärtnerisch genutzten Grundflächen zählen in der Regel auch Privatgärten. Ganzjährig zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.
Für viele Landkreise besteht zudem eine Baumschutzverordnung welche diese Verbote noch erweitern. Die zusätzlichen Bestimmungen sind hier zum Teil sehr unterschiedlich, hier finden Sie die Baumschutzverordnung für München.


Welche Baumpflegearbeiten können ohne Genehmigung durchgeführt werden?

Da die Baumschutzverordnungen teilweise sehr unterschiedlich sind, beantworten wir die Frage für Bäume die der Münchener Baumschutzordnung unterliegen. Genehmigungspflichtig sind stark eingreifende Maßnahmen die das charakteristische Erscheinungsbild verändern, das weitere Wachstum des Baumes behindern oder ihn in seiner Gesundheit beeinträchtigen. Eine solche Baumveränderung, z.B. eine starke Einkürzung, Kappung oder einseitige Aufastung sollte nur mit triftigen Grund und mit Genehmigung durchgeführt werden.
Ohne eine Genehmigung können schonende Form- und Pflegeschnitte im Feinastbereich (Äste mit einem Durchmesser von bis zu drei Zentimetern) durchgeführt werden, wenn nicht mehr als 15 % des gesamten Kronenvolumes zurückgeschnitten wird. Diese Maßnahme darf alle drei Jahre wiederholt werden.
Die Entnahme von Totholz, welche der Verkehrssicherungspflicht dient, ist natürlich zu jeder Zeit genehmigungsfrei.


Wie werden unsere Baumarbeiten durchgeführt?

Nach der Besichtigung und Terminabsprache mit Ihnen richten unsere Baumplaner morgens die Baustelle ein. Dabei schützen wir sensible Gegenstände und sperren den Gefahrenbereich ab. Dafür benötigen wir lediglich einen Zugang zu Ihrem Garten. Für die Arbeiten selbst müssen Sie daher nicht unbedingt anwesend sein, jedoch freuen wir uns stets darüber, unsere Arbeiten mit Ihnen besprechen zu können. Unsere Arbeiten werden in aller Regel mittels Seilklettertechnik durchgeführt. Dabei sichert sich der Baumkletterer selbst im Baum und kann sich flexibel in der gesamten Baumkrone bewegen. Am Boden ist stets mindestens ein zweiter Baumpfleger anwesend. Dieser überwacht den Gefahrenbereich, transportiert parallel das Schnittgut ab und gibt dem Baumkletterer fortlaufend Rückmeldung zu den Arbeiten. Nach den Arbeiten wird der gesamte Bereich gereinigt und wir verlassen Ihren Garten wieder so, wie wir Ihn vorgefunden haben. Im Anschluss entsorgen wir das gesamte Schnittgut fachgerecht.


Wie häufig sollten Bäume gepflegt werden?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Das Intervall, in dem die durchgeführten Maßnahmen wiederholt werden müssen, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Alte Bäume bilden oft schneller neues Totholz als junge, vitale Bäume. Einige Baumarten wachsen generell schneller als andere und müssen daher auch früher erneut eingekürzt werden. Spätestens wenn Sie bei einer Baumkontrolle wieder Totholz feststellen oder Sie Ihren Baum wieder als zu groß bzw. zu dicht empfinden, sollten die Maßnahmen erneut durchgeführt werden. Unserer Erfahrung nach müssen die meisten Maßnahmen in einem Intervall von zwei bis drei Jahren wiederholt werden. Wenn dies rechtzeitig geschieht, ist der Arbeitsaufwand dabei jedoch oft geringer.
Zu lange sollten sie bei der Durchführung von Maßnahmen jedoch auf keinen Fall warten. Wenn Sie Totholz feststellen können und sich in diesem Bereich Personen aufhalten oder sich Gebäude in der Nähe befinden, sollte dieses stets zeitnah entfernt werden. Auch bei einer Einkürzung sollte nicht zu lange abgewartet werden. Andernfalls kann ohne eine entsprechende Genehmigung und ohne eine Schädigung des Baumes oft nicht das gewünschte Ergebnis erzielt werden. Besonders bei Einkürzungen empfiehlt sich daher ein regelmäßiges und rechtzeitiges Eingreifen.


Was kosten mich Baumpflege- oder Gartenpflegearbeiten?

Der Arbeitsaufwand und damit auch die Kosten sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Anhand von Baumart, Baumgröße, Standort, Maßnahme und der zu erwartenden Schnittgutmenge kalkulieren wir unsere Kosten. Hierfür treffen wir uns vor Ort für einen unverbindlichen und kostenlosen Besichtigungstermin, bei dem wir Ihre Anliegen genau besprechen. Für An- und Abfahrt sowie für den Abtransport des Schnittgutes berechnen wir einen Einheitsbetrag. So wird keiner unserer Kunden aufgrund des Standortes oder der Verkehrslage benachteiligt. Bereits während der Besichtigung kalkulieren wir die anfallenden Kosten und bieten Ihnen in aller Regel einen Pauschal-Festpreis an. Auf diesem Weg kommen bei schlechter Witterung oder anderer Faktoren keine Mehrkosten auf Sie zu.


Kann man die Kosten für Baumpflege und Gartenpflege von der Steuer absetzen?

Unsere Rechnung für die Baumpflege an Ihren Bäumen oder das Schneiden Ihrer Hecken können steuerlich geltend gemacht werden. Da es sich bei der Baumpflege und Gartenpflege um haushaltsnahe Dienstleistungen handelt, können Sie 20% des Rechnungsbetrags direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Jährlich können so bis zu 4.000 € geltend gemacht werden. Wenn Sie uns als Vermieter beauftragen, können Sie die Kosten als Werbungskosten aus Vermietung und Pacht im vollem Umfang absetzen.


Welcher Grenzabstand muss bei der Pflanzung von Bäumen, Hecken und Sträuchern eingehalten werden?

Ein Baum oder auch eine Hecke an der Grundstücksbegrenzung kann oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn führen. Daher ist es wichtig, dass bei der Anpflanzung die geforderten Abstandsflächen eingehalten werden. Diese unterscheiden sich je nach Bundesland, daher beziehen sich die folgenden Ausführungen auf Bayern. Ausgenommen von den Abstandsflächen sind alle Blumen und Staudengewächse. Bei allen Hecken und Sträuchern mit einer geplanten Wuchshöhe von unter zwei Metern muss ein Abstand von 50 Zentimetern eingehalten werden. Bei Bäumen oder auch Hecken und Sträuchern mit einer geplanten Wuchshöhe von zwei Metern muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Diese Abstandsflächen gelten zudem nicht nur für gesetzte Anpflanzungen, sondern auch für jeglichen Wildwuchs. Gemessen wird dieser Abstand bei Bäumen vom Mittelpunkt des Stammes, bei Hecken und Sträuchern vom Mittelpunkt des am nähsten zur Grenze befindlichen Triebes.
Diese Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Ihr Nachbar von Ihnen verlangen kann, dass Sie einen zu nah an der Grundstücksbegrenzung stehenden alten Baum oder eine hohe Hecke entfernen müssen. Hier gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Bei Hecken und Sträuchern beginnt diese Frist in dem Jahr, in dem sie die entsprechende Wuchshöhe überschreiten. Bei Bäumen beginnt die Frist bereits in dem Jahr der Anpflanzung, da zu diesem Zeitpunkt bereits erkennbar ist, dass die Wuchshöhe überschritten wird.


Darf mein Nachbar überhängende Äste auf seinem Grundstück abschneiden?

Laut BGB § 910 darf ein Nachbar überhängende Äste abschneiden und behalten, wenn diese die Benutzung seines Grundstückes beeinträchtigen. Zuvor muss er Ihnen jedoch eine angemessene Frist eingeräumt haben, in der Sie dies selber erledigen oder beauftragen können. Eine Beschattung oder fallendes Laub stellen jedoch in der Regel keine Beeinträchtigung dar. Ab wann von einer Beeinträchtigung gesprochen werden kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung und muss im Zweifel durch ein Gutachten oder vor Gericht geklärt werden.
Bei unseren Arbeiten haben wir bei solchen Fragen bis heute jedoch stets eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten gefunden.


 

Fachgerechte Baumpflege in München, Grünwald & Dachau

 

Ziel der Baumpflege ist es, einen Baum in seiner Vitalität und Bruch- sowie Standsicherheit zu stärken. Leider beobachten wir immer wieder unprofessionelle Maßnahmen wie Kappungen oder die Entnahme von großen Ästen. Dies kann zu einem erhöhten Bedarf an Baumpflege und einer Verminderung der Bruchsicherheit in den folgenden Jahren führen. In einigen Fällen kann der Baum durch diese Eingriffe soweit geschädigt werden, dass eine Fällung notwendig wird. Bei einer fachgerechten Baumpflege werden die Schnittstellen möglichst klein gehalten und so ausgeführt, dass der Baum diese bestmöglich abschotten und überwallen kann. Zudem richtet sie sich stets nach der geltenden Naturschutz- und Baumschutzordnung sowie der ZTV-Baumpflege.

Hier finden sie eine Auflistung von Baumpflegemaßnahmen aus den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege (ZTV-Baumpflege):


Schonende Form und Pflegeschnitte:


1. Jungbaumpflege
Die Jungbaumpflege hat die spätere Funktionserfüllung, z.B. als Straßenbaum, und eine Art typische Wuchsform des Baumes zum Ziel. Hier werden unerwünschten Entwicklungen frühzeitig korrigiert und Fehlentwicklungen verhindert. Bei speziellen gestalterischen Wünschen oder der Herstellung des geforderten Lichtraumprofils an Straßen ist es ratsam so früh wie möglich in den Wuchs des Baumes einzugreifen.


2. Kronenpflege
Durch eine Kronenpflege wird die Entwicklung eines vitalen und verkehrssicheren Baumes gefördert und der Baum, wenn erforderlich, an das Baumumfeld angepasst. Dies ist erforderlich wenn sich in unmittelbarer Nähe z.B. Häuser, Stromleitungen oder Straßenlaternen befinden. Bei einer Kronenpflege werden, wenn notwendig, folgende Maßnahmen durchgeführt:
2.1 Entnahme von Totholz.
2.2 Entnahme von Fassaden.
2.3 Entnahme von kreuzenden Ästen.
2.4 Einkürzung von Fein- und Schwachästen.
2.5 Auslichtung der Baumkrone im Fein- und Schwachstbereich.
2.6 Entnahme von Reteraten.
2.7 Entnahme von Ästen mit eingewachsener Rinde.


3. Lichtraumprofilschnitt
Bei einem Lichtraumprofilschnitt wird der vorgeschriebene Lichte Raum an Straßen bzw. Geh- und Radwegen hergestellt. Der vorgeschriebene Lichte Raum ist in den straßenbaulichen Vorschriften „RASt – Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ und „RAL – Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ der FGSV festgelegt. Hier sind die folgenden Lichraumprofile zu beachten:
- 2,5 Meter an Geh- und Radwegen.
- 4,5 Meter an Straßen und Feuerwehrzufahrten.


4. Totholzentfernung
Bei einer Totholzentfernung werden, aus Gründen der Verkehrssicherheit, alle abgestorbenen Äste mit einem Astdurchmesser größer als drei Zentimeter entfernt. Aus optischen Gründen können auch Äste mit einem kleinerem Durchmesser entfernt werden.


5. Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben
Stamm- und Stockaustriebe müssen z.B. entfernt werden um den Baumstamm während einer Baumkontrolle an jeder Stelle einsehen zu können. Oft werden diese Triebe auch aus optischen Gründen entfernt, um den den Blick auf den Stamm des Baumes freizulegen.


6. Formschnitt
Beim Formschnitt wird der Baum zu einer bestimmten architektonischnr Baumformen (z. B. Kasten, Kugel, Dach) erzogen. Hierfür sollte möglichst früh, also bereits in der Jungbaumphase, mit der Erziehung beginnen werden. Auch ein regelmäßiger Schnitt spielt hier eine wichtige Rolle.


7. Kopfbaumschnitt
Der Kopfbaum ist eine Gestaltungsform bei dem an dem verdickten Astenden (Köpfen) zahlreiche Neuaustriebe wachsen. Beim Kopfbaumschnitt werden diese Neuaustriebe regelmäßig (ca. alle zwei Jahre) wieder an der Basis entnommen. Mit dem Kopfbaumschnitt sollte möglichst in der Jungbaumphase begonnen werden, daher ist sollte er nicht mit einer Kappung verwechselt werden. Für diese Art der Erziehung eignen sich vor allem Baumarten mit einem guten Regenerationsvermögen wie z.B. Linde, Weide oder Robinie.

Stark eingreifende Schnittmaßnahmen:

8. Einkürzungen

9. Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen nach unvorhersehbaren Ereignissen

10. Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung

*vgl. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, Ausgabe 2017