Was schützt die Münchner Baumschutzverordnung überhaupt?
München ist eine grüne Stadt, und damit das so bleibt, schützt eine eigene Verordnung den wertvollen Baumbestand. Die Münchner Baumschutzverordnung ist eine der strengsten in Deutschland und legt klar fest, welche Bäume nicht ohne Weiteres gefällt oder stark verändert werden dürfen. Ihr Ziel ist der Erhalt von gesunden, stadtbildprägenden Bäumen, die für das Klima und die Lebensqualität von unschätzbarem Wert sind.
Welche Bäume sind konkret geschützt?

Die Regelung ist relativ einfach und gilt für fast alle Bäume auf Privatgrundstücken im Stadtgebiet. Ein Baum ist geschützt, wenn er folgende Kriterien erfüllt:
- Stammumfang: Alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 80 cm oder mehr (gemessen in einem Meter Höhe) sind geschützt.
- Mehrstämmige Bäume: Hier greift der Schutz bereits, wenn einer der Stämme einen Umfang von 50 cm erreicht.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Schutz unabhängig vom Gesundheitszustand des Baumes gilt. Auch ein kranker oder alter Baum fällt unter die Verordnung.
Gibt es Ausnahmen von der Schutzverordnung?
Ja, es gibt einige wenige Ausnahmen. Nicht geschützt sind in der Regel:
- Obstbäume (mit Ausnahme von Walnuss, Holzbirne und Rosskastanie).
- Bäume in ausgewiesenen Baumschulen oder Gärtnereien.
- Bäume, die im Rahmen von genehmigten Bauvorhaben gefällt werden müssen (hierfür gibt es aber strenge Auflagen für Ersatzpflanzungen).
Wie läuft das Genehmigungsverfahren für eine Fällung ab?

Wenn Sie einen geschützten Baum fällen müssen, ist ein offizieller Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt München zwingend erforderlich. Ein solcher Antrag hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn triftige Gründe vorliegen. Ein häufig anerkannter Grund ist eine nicht mehr gegebene Verkehrssicherheit.
Der Prozess umfasst in der Regel eine Begutachtung durch die Behörde vor Ort. Als professioneller Fachbetrieb kennen wir die genauen Anforderungen und übernehmen für unsere Kunden die komplette Antragsstellung – von der fachlichen Begründung bis zur Kommunikation mit der Stadt. Dies erhöht die Erfolgsaussichten und nimmt Ihnen den bürokratischen Aufwand ab.
Ausblick: Geplante Verschärfung der Baumschutzverordnung
Als Baumbesitzer in München ist es wichtig zu wissen, dass die aktuelle Baumschutzverordnung nicht in Stein gemeißelt ist. Derzeit wird im Stadtrat intensiv über eine deutliche Verschärfung der Regeln diskutiert, die in naher Zukunft in Kraft treten könnte. Dies zeigt den hohen Stellenwert, den die Stadt dem Erhalt des Baumbestandes beimisst.
Die zentralen Punkte der geplanten Neuregelung umfassen voraussichtlich:
- Eine Herabsetzung des Mindest-Stammumfangs, ab dem ein Baum geschützt ist, von 80 cm auf 60 cm.
- Strengere Auflagen für Fällungen im Rahmen von Bauvorhaben.
- Eine Reduzierung der ausgenommenen Baumarten.
Diese bevorstehenden Änderungen machen eine vorausschauende und professionelle Planung für Ihren Baumbestand noch wichtiger. Eine frühzeitige Begutachtung und Pflege Ihrer Bäume kann Ihnen helfen, zukünftige Konflikte mit den neuen, strengeren Regeln zu vermeiden.
Fazit: Erst prüfen, dann handeln
Bevor Sie bei einem größeren Baum in München zur Säge greifen, prüfen Sie unbedingt, ob er unter die Baumschutzverordnung fällt. Eine Fällung ohne Genehmigung kann zu empfindlichen Bußgeldern führen. Wenn Sie unsicher sind oder eine Fällung beantragen müssen, stehen wir Ihnen als Experten zur Seite.

